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   ArbG Köln, 10.01.2008 - 12 BVGa 2/08   

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https://dejure.org/2008,24141
ArbG Köln, 10.01.2008 - 12 BVGa 2/08 (https://dejure.org/2008,24141)
ArbG Köln, Entscheidung vom 10.01.2008 - 12 BVGa 2/08 (https://dejure.org/2008,24141)
ArbG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 12 BVGa 2/08 (https://dejure.org/2008,24141)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung, Unklare Rechtslage, Mitbestimmungsrecht, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Gerichtlicher Vergleich, Einsetzung der Einigungsstelle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG, § 84 SGB IX, § 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 BetrVG
    Einstweilige Verfügung, Unklare Rechtslage, Mitbestimmungsrecht, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Gerichtlicher Vergleich, Einsetzung der Einigungsstelle

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Verfügungsgrund bei einer schwierigen und ungeklärten Rechtslage; Bestehen eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Geltendmachung von ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06

    Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle beim betrieblichen

    Auszug aus ArbG Köln, 10.01.2008 - 12 BVGa 2/08
    Damit ist jedoch keinesfalls anerkannt, dass dem Betriebsrat im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX ein zwingendes Mitbestimmungsrecht zusteht (vgl. zur Einsetzung einer Einigungsstelle LAG Schleswig Holstein 19. Dezember 2006 - 6 TaBV 14/06 - AIB 2007, 425).

    Damit ist jedoch keinesfalls anerkannt, dass dem Betriebsrat im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX ein zwingendes Mitbestimmungsrecht zusteht ( vgl. zur Einsetzung einer Einigungsstelle LAG SchleswigHolstein 19. Dezember 2006 - 6 TaBV 14/06 - AIB 2007, 425 ).

  • LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung

    Auszug aus ArbG Köln, 10.01.2008 - 12 BVGa 2/08
    Umgekehrt braucht der Verfügungsgrund nicht von besonderem Gewicht zu sein, wenn die Rechtslage insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung im Sinne einer Bejahung des Verfügungsanspruchs geklärt ist und auch die Tatsachen weiterhin unstreitig sind (LAG Köln 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - AE 2006, 24, 25; LAG Sachsen 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZA RR 2002, 439, 441).

    Umgekehrt braucht der Verfügungsgrund nicht von besonderem Gewicht zu sein, wenn die Rechtslage insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung im Sinne einer Bejahung des Verfügungsanspruchs geklärt ist und auch die Tatsachen weiterhin unstreitig sind ( LAG Köln 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - AE 2006, 24, 25; LAG Sachsen 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZARR 2002, 439, 44 1).

  • LAG Sachsen, 19.02.2001 - 2 Sa 624/00

    Anforderungen an den Verfügungsgrund einer sog. Befriedigungsverfügung, mit der

    Auszug aus ArbG Köln, 10.01.2008 - 12 BVGa 2/08
    Umgekehrt braucht der Verfügungsgrund nicht von besonderem Gewicht zu sein, wenn die Rechtslage insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung im Sinne einer Bejahung des Verfügungsanspruchs geklärt ist und auch die Tatsachen weiterhin unstreitig sind (LAG Köln 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - AE 2006, 24, 25; LAG Sachsen 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZA RR 2002, 439, 441).

    Umgekehrt braucht der Verfügungsgrund nicht von besonderem Gewicht zu sein, wenn die Rechtslage insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung im Sinne einer Bejahung des Verfügungsanspruchs geklärt ist und auch die Tatsachen weiterhin unstreitig sind ( LAG Köln 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - AE 2006, 24, 25; LAG Sachsen 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZARR 2002, 439, 44 1).

  • LAG Hamm, 08.10.2004 - 10 TaBV 21/04

    Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

    Auszug aus ArbG Köln, 10.01.2008 - 12 BVGa 2/08
    Das gilt insbesondere auch für die Unterlassungsansprüche des Betriebsrat im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen mitbestimmungswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers ( LAG Hamm 8. Oktober 2004 - 10 TaBV 21/04 - juris; Germelmann/Matthes/Prütting/MüllerGlöge, 6. Auflage 2008, § 85 ArbGG Rdnr. 29 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Bekanntgabe der Zeiten der

    Es verpflichtet den Arbeitgeber nicht zu einem generellen präventiven Gesundheitsschutz, sondern nur bezogen auf konkrete Beschäftigte (vgl. - auch zum Meinungsstand bei den Parallelvorschriften in § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 2006 - 6 TaBV 14/06 -, Juris Rn. 28 ff. und Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Januar 2008 - 12 BVGa 2/08 -, Juris Rn. 21 ff.).
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